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In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV – Prüfung von Betriebsmittel) ist geregelt, dass jedes Unternehmen nur geprüfte Arbeitsmittel zum Einsatz bringen darf, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch Fachleute geprüft und dokumentiert wurden. Wir sind das Unternehmen, was Ihre Betriebsmittel prüft und abnimmt.
Als Arbeitgeber haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche Pflichten zu den Themen Arbeit- und Gesundheitsschutz einzuhalten. Diese Berufsgenossenschaftliche Regeln sind in der DGUV zusammengefasst. Diese dienen dazu, dass Mängel an Arbeitsmittel vermieden, erkannt und unverzüglich beseitigt werden. Die von Ihnen eingesetzten Arbeitsmittel wie z.B. Leitern, Hub- und Arbeitsbühnen, Winden und Zurrgeräte und vieles mehr können durch uns geprüft werden. Durch diese Prüfungen werden etwaige Mängel frühzeitig erkannt und Unfälle vermieden. Diese Prüfungen dürfen nur durch autorisierte Fachkräfte durchgeführt werden. Wenn Sie hierfür jemanden suchen, sind wir Ihr erster Ansprechpartner im Bereich der Prüfung, Reparatur und Beratung im Zuge von Neuanschaffungen.
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