Als Unternehmer sind Sie verpflichtet an Ihren Kipp- und Abrollbehältern mindestens eine jährliche Prüfung nach DGUV 114 – 010 ( ehemals BRG 186 ) durchzuführen. Diese Regel hat das Ziel, dass vom Bau bis zur Prüfung einheitliche Standards eingehalten werden.
Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter sind durch eine befähigte Person mit Schulungsnachweis vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen. Die durchgeführten Prüfungen werden in einem Prüfnachweis protokolliert und müssen in einem Prüfbuch abgelegt werden.
Die durchgeführte Prüfung wird anschließend mittels Prüfsiegel am Behälter gekennzeichnet.