A
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet an Ihren Kipp- und Abrollbehältern mindestens eine jährliche Prüfung nach DGUV 114 – 010 ( ehemals BRG 186 ) durchzuführen.
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G
Die Grundlage bilden die Technische Regeln für
Flüssiggasanlagen ( TRF ) . Um Ihnen die bestmöglichste Sicherheit im Umgang mit Gasen zu bieten
H
Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, Hubarbeits- und Hebebühnen in regelmäßigen Abständen nach DGUV 308-002 ( ehemals BGG 945 ) überprüfen zu lassen.
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K
Gewerbliche Besitzer von Krane und Hebezeugen sind laut BetrSichV dazu verpflichtet, ihre Anlagen mindestens jährlich prüfen zu lassen.
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L
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel, die vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Die Verwendung dieser Arbeitsmittel ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Diese Arbeitsmittel werden von Ihren Mitarbeitern in verschiedenster Weise eingesetzt
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P
Mit persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sind unter anderem - Auffang- und Rettungsgurte - Halteseile - Karabinerhaken - Verbindungsmittel mit / ohne Falldämpfer BFD
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R
Jedes Regal muss gemäß den geltenden Vorschriften überprüft werden. Regale sind wahrscheinlich die am meisten vernachlässigten Arbeitsmittel in einem Unternehmen.
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M
Magnetpulverprüfung gehört mit zu den Prüfungen, die Ergebnisse liefern, ohne den Prüfling zu zerstören ( ZfP–Prüfungen).
WeiterlesenC
Man unterscheidet die Winden, Hub- und Zurrgeräte in hand- bzw. kraftbetätige Geräte. Die Ansteuerung kann mechanisch, elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch erfolgen.
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In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV – Prüfung von Betriebsmittel) ist geregelt, dass jedes Unternehmen nur geprüfte Arbeitsmittel zum Einsatz bringen darf, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch Fachleute geprüft und und dokumentiert wurden.