Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel, die vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.
Die Verwendung dieser Arbeitsmittel ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Diese Arbeitsmittel werden von Ihren Mitarbeitern in verschiedenster Weise eingesetzt – teilweise auch Zweck entfremdet.
Dadurch kommt es häufig vor, dass Tritte, Sprossen / Stufen in Mitleidenschaft geraten und dadurch nicht mehr sicher sind.
Durch eine mind. jährliche Sicherheitsüberprüfung werden solche Mängel frühzeitig erkannt und führen dadurch zu keinen Unfällen / Ausfall Ihrer Mitarbeiter.
Unsere Prüfung erfolgt nach DGUV 208 – 016, TRBS 1203.
Wie häufig sollte ein Leiter- und Stufentest nach DGUV-Regel 208-016 durchgeführt werden?
Die BetrSichV schreibt vor, dass sämtliche Arbeitsmittel und damit Leitern, Sprossen / Stufen mind. 1x jährlich nach der obigen Prüfvorschrift geprüft werden müssen. Besonders für Leitern und Tritte nach DGUV 208-016 wurden Werte berechnet, die die Art, den Umfang und das Intervall bestimmen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber neben der Prüfung von Leitern und Tritten gemäß der DGUV-Vorschrift 208-016 gleichwohl Anweisungen bezüglich Einsatz und Nutzung dieser Arbeitsmittel erstellen und das Personal entsprechend unterweisen.
Diese Prüfung nach DGUV 208 – 016 kann durch unser qualifiziertes Personal für Sie durchgeführt werden.