Prüfung von Leitern und Tritten

Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel, die vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.
Die Verwendung dieser Arbeitsmittel ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Diese Arbeitsmittel werden von Ihren Mitarbeitern in verschiedenster Weise eingesetzt – teilweise auch Zweck entfremdet.
Dadurch kommt es häufig vor, dass Tritte, Sprossen / Stufen in Mitleidenschaft geraten und dadurch nicht mehr sicher sind.
Durch eine mind. jährliche Sicherheitsüberprüfung werden solche Mängel frühzeitig erkannt und führen dadurch zu keinen Unfällen / Ausfall Ihrer Mitarbeiter.

Unsere Prüfung erfolgt nach DGUV 208 – 016, TRBS 1203.

Wie häufig sollte ein Leiter- und Stufentest nach DGUV-Regel 208-016 durchgeführt werden?

Die BetrSichV schreibt vor, dass sämtliche Arbeitsmittel und damit Leitern, Sprossen / Stufen mind. 1x jährlich nach der obigen Prüfvorschrift geprüft werden müssen. Besonders für Leitern und Tritte nach DGUV 208-016 wurden Werte berechnet, die die Art, den Umfang und das Intervall bestimmen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber neben der Prüfung von Leitern und Tritten gemäß der DGUV-Vorschrift 208-016 gleichwohl Anweisungen bezüglich Einsatz und Nutzung dieser Arbeitsmittel erstellen und das Personal entsprechend unterweisen.

Diese Prüfung nach DGUV 208 – 016 kann durch unser qualifiziertes Personal für Sie durchgeführt werden.

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