Hub- Arbeits und Hebebühnen

Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, Hubarbeits- und Hebebühnen in regelmäßigen Abständen nach
DGUV 308-002 ( ehemals BGG 945 ) überprüfen zu lassen. Diese Überprüfung muss auch vor Erstinbetriebnahme erfolgen.
Hubarbeitsbühnen bzw. KFZ Hebebühnen werden täglich genutzt und sind teilweise schweren Lasten ausgesetzt. Falls diese Anlagen nicht ordnungsgemäß benutzt bzw. gewartet werden, können schnell Personen verletzt werden.

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  • Hubarbeitsbühnen
  • Hubladebühnen
  • Kippbühnen
  • Fahrzeug Hebebühnen
  • Scherenbühnen
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