Gewerbliche Besitzer von Krane und Hebezeugen sind laut BetrSichV dazu verpflichtet, ihre Anlagen mindestens jährlich prüfen zu lassen. Neben dieser jährlichen Prüfpflicht ist der Unternehmer weiter verpflichtet seine Anlagen in einem einwandfreien Zustand zu halten.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, ihren betrieblichen Pflichten nach zu kommen und führen an ihren Kränen und Hebezeugen die vorgeschriebenen Prüfungen nach DGUV 309–001 bzw. DGUV V52 in den jeweiligen zu prüfenden Intervallen durch. Dasselbe gilt natürlich auch für die eingesetzten Lastaufnahmemittel – auch für diese gilt die 1–jährige Prüffrist.
Sollten diese Arbeitsmittel täglich eingesetzt werden, so schreibt der Gesetzgeber weiter vor, das Prüfungsintervall entsprechend anzupassen. Diese Prüfung schützt Sie und Ihre Mitarbeiter vor größeren Schäden. Ein weiterer Vorteil dieser Prüfung ist die Erkennung von Verschleiß der bis zum Ausfall des Arbeitsmittel führen kann.
Die Krane werden in folgende Kategorien geführt: