Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel

Anschlag- und Lastaufnahmemittel sind von jeder beauftragten Person vor der Benutzung auf Mängel zu überprüfen. Falls Mängel festgestellt werden, die die Sicherheit beeinträchtigen, müssen diese unverzüglich ausgesondert werden. Der Arbeitgeber hat diese zeitnah zu ersetzen. Darüber hinaus ist auch der Arbeitgeber verantwortlich, dass Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung fristgerecht und nach Prüfvorgabe geprüft und dokumentiert werden. Falls er dieser Prüfung nicht nachkommt und kein Nachweis über diese Prüfungen vorlegen kann, handelt er ordnungswidrig. Unterlässt er eine weitere Prüfung, so handelt es sich dann um eine Straftat, die im Schadensfalle bis zum Freiheitsentzug führen kann.
Diese Prüfungen nach DGUV R 100-500 und DGUV R 109 – 017 dürfen ausschließlich nur befähigte Personen mit Spezialwissen und einer abgelegten Prüfung durchführen.

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